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2025-11-12
E-Bike-Unfall: Fahrer scheitert mit Beschwerde gegen Autofahrerin
Nach einem Zusammenstoß mit einem Auto bleibt ein E-Bike-Fahrer mit seiner Klage erfolglos. Das Bundesgericht weist seine unzureichend begründete Beschwerde ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-12

Ein E-Bike-Fahrer, der bei einer Kollision mit einem Auto an einer Kreuzung in Bülach Schulterverletzungen erlitt, ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht gescheitert. Der Unfall ereignete sich im Juni 2024, woraufhin der Radfahrer Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Autofahrerin stellte. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland entschied jedoch, keine Strafuntersuchung einzuleiten. Nachdem das Zürcher Obergericht die Beschwerde des Radfahrers abwies, wandte er sich an das Bundesgericht.

Das Gericht bemängelte, dass der Radfahrer sich in seiner Beschwerde nicht ausreichend mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzte. Er wiederholte lediglich seine eigene Sichtweise, ohne nachvollziehbar darzulegen, inwiefern das Obergericht bei seinen Feststellungen willkürlich gehandelt oder gegen geltendes Recht verstoßen haben sollte. Das Obergericht hatte unter anderem die Aussagen einer unbeteiligten Auskunftsperson und Fotos der Unfallschäden am Auto berücksichtigt, die darauf hindeuteten, dass das Fahrrad in den vorderen linken Bereich des Autos gefahren war.

Die Bundesrichterin entschied, auf die Beschwerde nicht einzutreten, da sie die Begründungsanforderungen nicht erfüllte. Das Gesuch des Radfahrers um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen. Dem Radfahrer wurden reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt. Dieser Fall verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde vor dem Bundesgericht, besonders bei der Anfechtung von Sachverhaltsfeststellungen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-12
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Urteilsnummer: 7B_806/2025