Das Bundesgericht hat drei Beschwerden eines Strafgefangenen abgewiesen, der wiederholt gegen Entscheide der Zürcher Justizbehörden vorgeht. Der Mann hatte beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mehrere Beschwerden wegen angeblicher Rechtsverweigerung eingereicht, die alle abgewiesen wurden. Gegen diese Abweisungen wandte er sich am 15. Juli 2025 an das Bundesgericht, allerdings ohne seine Beschwerden hinreichend zu begründen.
In seinem Urteil weist das Bundesgericht darauf hin, dass der Beschwerdeführer systematisch gegen eine Vielzahl von Entscheiden Beschwerde führt, ohne den gesetzlichen Begründungsanforderungen gerecht zu werden. Allein in den letzten zwei Jahren wurden über 20 seiner Beschwerden abgewiesen. Das Gericht qualifiziert sein Verhalten als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich. Die formellen Anforderungen an eine Beschwerde in Strafsachen seien in keiner Weise erfüllt worden.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerden im vereinfachten Verfahren nicht ein und wies auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit ab. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, wobei das Gericht seine finanziellen Verhältnisse berücksichtigte. Besonders bemerkenswert ist die abschließende Warnung des Gerichts: Künftige querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Eingaben im Zuständigkeitsbereich der strafrechtlichen Abteilung würden nach Prüfung ohne weitere Folge abgelegt werden. Ein neues Dossier werde nur eröffnet, wenn es sich nicht um eine Eingabe der genannten Art handle.