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2025-11-11
Depressiver Manager erkämpft sich unbefristete IV-Rente
Ein früherer Bankangestellter mit Depressionen erhält seine IV-Rente auch nach 2021 weiter. Das Bundesgericht korrigiert damit die Einschätzung der Vorinstanzen.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Der 1970 geborene ehemalige Manager einer Bank leidet seit Jahren an wiederkehrenden Depressionen. Nach einer ersten erfolglosen Anmeldung bei der IV im Jahr 2012 erhielt er auf sein zweites Gesuch hin von der IV-Stelle Zürich eine ganze Rente – allerdings nur befristet vom 1. Mai 2016 bis 31. März 2021. Die IV-Stelle und das Sozialversicherungsgericht Zürich waren der Ansicht, dass danach keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mehr bestehe.

Gegen diese Befristung wehrte sich der Mann vor Bundesgericht erfolgreich. Das Gericht stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, das eine rezidivierende depressive Störung mit wiederkehrenden schweren Episoden diagnostizierte. Der Gutachter hatte dem Mann in seiner früheren anspruchsvollen Tätigkeit als Quality Manager und Financial Analyst keine Arbeitsfähigkeit mehr attestiert. Seit Januar 2022 arbeitet der Mann in einer speziell für ihn geschaffenen Stelle bei einem IT-Dienstleister, wo er laut Gutachter noch zu 64 Prozent arbeitsfähig ist.

Das Bundesgericht rügte, dass die Vorinstanzen den medizinischen Befunden nicht ausreichend Beachtung geschenkt hatten. Der Gutachter habe überzeugend dargelegt, dass trotz phasenweiser Besserung eine erhebliche krankheitsbedingte Beeinträchtigung fortbestehe. Die Richter in Lausanne wiesen die IV-Stelle an, die Invalidität neu zu berechnen und dabei zu berücksichtigen, dass der Mann erst seit Januar 2022 in einem angepassten Arbeitsumfeld teilweise arbeitsfähig ist. Für die Zeit davor bleibt es bei der vollen Rente, auch über März 2021 hinaus.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
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Urteilsnummer: 8C_663/2024