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2025-11-11
Hundesteuer-Schock: Pudelbesitzerin scheitert mit Beschwerde
Eine Walliser Hundebesitzerin wehrte sich gegen die Erhöhung der Hundesteuer auf 150 Franken pro Tier. Ihre Beschwerde scheiterte jedoch an formalen Anforderungen des Bundesgerichts.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Eine Hundehalterin aus dem Wallis ist mit ihrer Beschwerde gegen die kommunale Hundesteuer vor dem Bundesgericht gescheitert. Die Frau, die zwei Pudel besitzt, hatte sich gegen die Erhöhung der Hundesteuer in ihrer Wohngemeinde gewehrt. Der Gemeinderat hatte im November 2024 beschlossen, die Steuer für die Periode 2025 auf 150 Franken pro Hund festzulegen, was für die Besitzerin eine Gesamtbelastung von 300 Franken bedeutete.

Nach erfolglosen Einsprachen bei der Gemeinde und dem Kantonsgericht wandte sich die Frau an das Bundesgericht. Sie beanstandete vor allem die Erhöhung des Steuersatzes um fast 44 Prozent und argumentierte, dass ihre Hunde ausschließlich auf Privatgrund gehalten würden und den öffentlichen Raum nicht verschmutzten. Zudem vertrat sie die Auffassung, dass die gesetzliche Steuerbetragsgrenze von 100 bis 250 Franken pro Haushalt und nicht pro Tier zu verstehen sei.

Das Bundesgericht trat jedoch auf die Beschwerde gar nicht erst ein. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Frau ihre Eingabe nicht ausreichend mit verfassungsrechtlichen Argumenten untermauert hatte. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kantonale Steuer, die nicht bundesrechtlich harmonisiert ist. Das Bundesgericht prüft solche kantonalen Regelungen nur auf Verletzungen von Bundesrecht oder Völkerrecht, was eine qualifizierte Begründung erfordert. Die lediglich appellatorische Kritik der Hundehalterin genügte diesen Anforderungen nicht, selbst unter Berücksichtigung der niedrigeren formellen Anforderungen bei Laienbeschwerden.

Die Pudelbesitzerin muss nun nicht nur die kommunale Hundesteuer bezahlen, sondern auch die reduzierten Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in Höhe von 500 Franken tragen. Ihr Antrag auf unentgeltliche Prozessführung wurde ebenfalls abgelehnt, da ihre Rechtsbegehren als aussichtslos eingestuft wurden. Die Hundesteuer im Kanton Wallis ist gesetzlich auf einen Betrag zwischen 100 und 250 Franken pro Jahr und Hund festgelegt und dient als zweckgebundene Kostenanlastungssteuer.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_585/2025