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2025-11-11
Nach 29 Jahren: Tunesier muss trotz Gesundheitsproblemen gehen
Ein tunesischer Staatsangehöriger muss die Schweiz nach fast drei Jahrzehnten verlassen. Trotz gesundheitlicher Einwände wurde seine Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Ein 54-jähriger tunesischer Mann, der seit 1996 in der Schweiz lebte, muss das Land nach fast 30 Jahren verlassen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, seine Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Der Mann war ursprünglich durch Heirat mit einer Schweizerin ins Land gekommen und erhielt 2001 die Niederlassungsbewilligung. Nach seiner Scheidung im Jahr 2006 heiratete er 2015 eine tunesische Landsfrau, die jedoch nicht in die Schweiz nachzog.

Entscheidend für die Wegweisung war die anhaltende Sozialhilfeabhängigkeit des Mannes, die seit 2003 besteht und sich auf knapp 520.000 Franken beläuft. Seine Niederlassungsbewilligung wurde bereits 2022 widerrufen und durch eine an Bedingungen geknüpfte Aufenthaltsbewilligung ersetzt. Da er diese Bedingungen – insbesondere die selbständige Bestreitung seines Lebensunterhalts und den Abbau bestehender Schulden – nicht erfüllte, wurde die Verlängerung verweigert.

Der Mann versuchte, seinen Gesundheitszustand als Grund für die Nichterfüllung der Bedingungen geltend zu machen, konnte jedoch keine ausreichenden Belege für seine behauptete schwere Depression vorlegen. Das Gericht befand, dass trotz seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz eine erfolgreiche Integration nicht stattgefunden habe. Eine Rückkehr nach Tunesien, wo seine Ehefrau lebt, wurde als zumutbar erachtet. Das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts wurde höher gewichtet als sein persönliches Interesse am Verbleib in der Schweiz.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
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Urteilsnummer: 2C_598/2025