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2025-11-11
Sorgerechtsstreit: Vater scheitert mit Beschwerde gegen Umzug
Ein Vater wehrte sich erfolglos gegen den Umzug seiner Kinder nach X mit ihrer Mutter. Das Bundesgericht wies seine 70-seitige Beschwerde als unzulässig ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Im Rahmen eines laufenden Scheidungsverfahrens ist ein Vater mit seinem Versuch gescheitert, den Umzug seiner beiden Kinder mit der Mutter nach X zu verhindern. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen einen Entscheid des Tessiner Kantonsgerichts vollständig abgewiesen. Die Eltern hatten sich 2020 getrennt, nachdem sie 2013 geheiratet und zwei gemeinsame Kinder bekommen hatten. Zunächst war eine gemeinsame Obhut vereinbart worden, später erhielt die Mutter die alleinige Obhut mit einem Besuchsrecht für den Vater.

Als die Mutter mit den Kindern nach X umzog, um mit ihrem neuen Partner zusammenzuleben, stellte der Vater einen Antrag auf Übertragung der Obhut und ein Verbot des Wohnortswechsels. Das Bezirksgericht und später das Kantonsgericht lehnten diesen Antrag ab. Die Gerichte beurteilten den Umzug als gerechtfertigt, da er nicht darauf abzielte, den Kontakt zum Vater zu unterbinden, sondern aus nachvollziehbaren Gründen erfolgte. Das Wohl der Kinder erschien nicht so stark gefährdet, dass ein Obhutswechsel notwendig gewesen wäre.

Der Vater reichte daraufhin eine umfangreiche, 70-seitige Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses wies die Beschwerde jedoch als unzulässig zurück. Das Gericht kritisierte, dass der Vater sich teils auf nicht-verfassungsmässige Rechte berief, Aspekte ansprach, die nicht Teil des aktuellen Verfahrens waren, und Entscheidungen der unteren Instanzen angriff, statt sich auf das letztinstanzliche Urteil zu konzentrieren. Seine Vorwürfe waren zudem ungenügend begründet und basierten auf einer persönlichen Interpretation der Fakten, ohne die strengen Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde zu erfüllen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
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Urteilsnummer: 5A_805/2025