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2025-11-11
Kostenvorschuss verpasst: Bundesgericht weist Revisionsgesuch ab
Ein Mann scheiterte mit seinem Revisionsgesuch vor dem Bundesgericht, weil er den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte. Trotz mehrfacher Fristen und Eingaben blieb die Zahlung aus.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Ein Revisionsgesuch gegen ein früheres Bundesgerichtsurteil wurde abgewiesen, weil der Gesuchsteller den geforderten Kostenvorschuss nicht bezahlte. Der Mann hatte Ende Juli 2025 ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil vom 25. Juni 2025 eingereicht, allerdings zunächst ohne eigenhändige Unterschrift. Nachdem er diesen Mangel auf Aufforderung des Gerichts behoben hatte, wurde ihm eine Frist zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von 1'000 Franken gesetzt.

Obwohl der Gesuchsteller mehrere weitere Eingaben einreichte und sogar um Erlass des Kostenvorschusses bat, bestand das Bundesgericht auf der Zahlung. Es sah keine besonderen Gründe für einen Verzicht auf die Erhebung des Vorschusses. Als der Betrag nicht fristgerecht einging, setzte das Gericht eine nicht erstreckbare Nachfrist bis zum 19. September 2025 an und wies ausdrücklich darauf hin, dass bei Säumnis auf das Rechtsmittel nicht eingetreten würde.

Nachdem auch diese Nachfrist ungenutzt verstrichen war, trat das Bundesgericht auf das Revisionsgesuch nicht ein und auferlegte dem Gesuchsteller die Gerichtskosten von 1'000 Franken. Das Gericht machte zudem deutlich, dass weitere Eingaben in dieser Sache ohne Antwort abgelegt würden. Der Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung prozessualer Vorgaben ist – selbst ein inhaltlich möglicherweise berechtigtes Anliegen scheitert, wenn formelle Anforderungen wie die Bezahlung des Kostenvorschusses nicht erfüllt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
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Urteilsnummer: 4F_28/2025