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2025-11-11
Kokain-Dealer scheitert mit Schutz privater Handydaten vor Gericht
Ein Mann, bei dem fast zwei Kilo Kokain gefunden wurden, wollte die Durchsuchung seiner Mobiltelefone verhindern. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-11

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines mutmasslichen Drogenhändlers nicht eingetreten, der sich gegen die Entsiegelung und Durchsuchung seiner beiden Mobiltelefone wehrte. Bei dem Mann waren rund 1,9 Kilogramm Kokain sichergestellt worden, weshalb er wegen eines schweren Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt ist. Er hatte argumentiert, auf seinen Handys befänden sich sowohl vertrauliche Anwaltskorrespondenz als auch intime Fotos und private Nachrichten mit seiner Verlobten.

Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau hatte bereits eine Triage der Daten angeordnet, um die Anwaltskorrespondenz auszusondern. Nach Beanstandungen des Angeklagten wurde sogar eine zweite Triage durchgeführt. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann nicht konkret darlegen konnte, welche geschützten Geheimnisse trotz der doppelten Triage noch in den Daten verblieben sein könnten. Die blosse theoretische Möglichkeit, dass nicht alle geschützten Inhalte ausgesondert wurden, reiche nicht aus.

Bezüglich der privaten Inhalte und intimen Fotos entschied das Gericht, dass angesichts der Schwere der Vorwürfe – ein Verbrechen, das mit bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann – das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung schwerer wiege als der Persönlichkeitsschutz des Beschuldigten. Auch sein Argument, die Durchsuchung sei aufgrund seines umfassenden Geständnisses überflüssig, liess das Gericht nicht gelten. Das Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege wurde ebenfalls abgewiesen, da seine Beschwerde von vornherein aussichtslos erschien.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-11
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Urteilsnummer: 7B_408/2024