Eine Frau, die in einen Mietrechtsstreit verwickelt ist, hat erfolglos versucht, ein Bundesgerichtsurteil vom 5. August 2025 revidieren zu lassen. Der Fall begann mit einem Verfahren vor der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirksgerichts Meilen. Als die Frau eine Verschiebung des Schlichtungstermins beantragte und abgewiesen wurde, zog sie den Fall durch mehrere Instanzen bis vor das Bundesgericht.
Das Bundesgericht war bereits im August 2025 nicht auf ihre Beschwerde eingetreten und hatte festgestellt, dass diese "auf querulatorischer und rechtsmissbräuchlicher Prozessführung" beruhe. Daraufhin reichte die Frau am 14. August ein Revisionsgesuch ein, in dem sie dem Gericht vorwarf, ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt zu haben und eine Rechtsverweigerung begangen zu haben.
In seinem Urteil vom 24. September 2025 wies das Bundesgericht dieses Revisionsgesuch nun entschieden zurück. Die Richter stellten fest, dass die Frau keine der gesetzlich zulässigen Revisionsgründe substantiiert habe. Stattdessen habe sie lediglich einen Verschreiber im Datum des Urteils als "Fehler, der die juristische Analyse nichtig macht" bezeichnet und allgemeine Kritik an der Justiz geäußert. Das Gericht qualifizierte diese Eingabe als "rein querulatorisch" und wies die Frau darauf hin, dass künftige Eingaben dieser Art in der gleichen Sache ohne Antwort abgelegt würden.