Das Bundesgericht hat die Beschwerden eines Schlossbesitzers gegen die Errichtung eines Notdachs über seiner historischen Schmiede abgewiesen. Die alte Schmiede auf dem Schloss Sonnenberg in Stettfurt (TG) steht unter Denkmalschutz und ist Teil eines Ortsbilds von nationaler Bedeutung. Nachdem der Eigentümer trotz mehrfacher Zusagen kein Notdach zum Schutz des baufälligen Gebäudes vor dem nahenden Winter errichtet hatte, ordnete die Gemeinde Stettfurt im September 2023 eine Ersatzvornahme auf seine Kosten an.
Der Schlossbesitzer wehrte sich gegen diese Massnahme mit dem Argument, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden, da er nicht über Art und Umfang des geplanten Vorgehens informiert worden sei und keine Gelegenheit erhalten habe, Gegenofferten einzureichen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass der Mann ausreichend Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äussern. Ihm sei mehrfach mitgeteilt worden, welche Massnahmen von ihm erwartet würden. Zudem hätte er selbst Offerten einholen und das Notdach errichten können.
Auch mit seiner Behauptung, die Gemeinde habe sein Gesuch für eine Eingriffsbewilligung zur Dachsanierung nicht behandelt, drang der Eigentümer nicht durch. Das Gericht stellte klar, dass die Gemeinde sich zum Gesuch geäussert und festgehalten hatte, dass dieses unvollständig sei. Die Behörde hatte zudem darauf bestanden, dass vor einer regulären Sanierung zunächst ein Notdach errichtet und anschliessend der Gesamtzustand des historischen Gebäudes untersucht werden müsse. Mit seinem Argument, es fehle eine rechtliche Grundlage für die Anordnung eines umfassenden Schutzkonzepts, scheiterte der Eigentümer ebenfalls.