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2025-11-10
Cannabishändler bleibt hinter Gittern: Fluchtgefahr zu groß
Ein junger Mann, der in einen internationalen Cannabishandel verwickelt war und bereits einmal ins Ausland floh, muss in Untersuchungshaft bleiben. Alternativen zur Haft wurden abgelehnt.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein 23-jähriger Schweizer weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen 2019 und Januar 2024 an einem internationalen Cannabishandel beteiligt gewesen zu sein, bei dem zwischen 632 und 963 Kilogramm Drogen zwischen Spanien, Frankreich und der Schweiz transportiert wurden. Zudem soll er Ende Dezember 2023 an der Entführung und Freiheitsberaubung von zwei Personen beteiligt gewesen sein.

Besonders schwerwiegend für die Richter: Der Mann war bereits im August 2023 ins Ausland geflohen, um seiner Verhaftung zu entgehen. Er lebte daraufhin in Italien, Griechenland und schließlich Spanien, wo er im Januar 2024 verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert wurde. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Das Gericht sah ein erhebliches Fluchtrisiko, da der Mann über Kontakte im Ausland verfügt und bereits bewiesen hat, dass er sich der Strafverfolgung entziehen will.

Die vom Angeklagten vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen wie elektronische Fußfessel, Abgabe der Ausweisdokumente, Wohnsitz bei den Eltern und regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei wurden als unzureichend eingestuft. Das Bundesgericht betonte, dass solche Maßnahmen einen entschlossenen Fluchtwilligen nicht aufhalten könnten - insbesondere da im Schengen-Raum auch ohne Ausweise Grenzen überquert werden können. Angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten und der drohenden mehrjährigen Haftstrafe bleibt das Fluchtrisiko bestehen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 7B_1006/2025