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2025-11-10
Flip-Flop-Drama: Ausrutschen auf Pflastersteinen gilt als Unfall
Eine Frau rutschte mit Flip-Flops auf einer gepflasterten Strasse aus und erlitt einen Ermüdungsbruch im Fuss. Das Bundesgericht bestätigt: Auch ohne Sturz liegt ein Unfall vor.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Im Juni 2023 überquerte eine 54-jährige Frau mit Flip-Flop-Sandalen eine gepflasterte Strasse, als sie ausrutschte oder stolperte. In den folgenden Tagen entwickelte sich eine Schwellung am linken Vorfuss, begleitet von Schmerzen beim Gehen. Eine Röntgenuntersuchung ergab eine diaphysäre Ermüdungsfraktur des dritten Mittelfussknochens – eine Verletzung, die typischerweise bei chronischer Überbelastung entsteht. Die AXA Versicherungen AG verweigerte ihre Leistungspflicht mit der Begründung, es handle sich nicht um einen Unfall im Rechtssinne.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern gab der Frau teilweise Recht und bejahte das Vorliegen eines Unfalls. Die AXA zog den Fall weiter ans Bundesgericht und argumentierte, es fehle an einem ungewöhnlichen äusseren Faktor, der für einen Unfall notwendig sei. Die Versicherung verwies darauf, dass ein Ermüdungsbruch typischerweise bei chronischer Überbelastung entstehe und nicht durch ein einzelnes Ereignis verursacht werde.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Einschätzung des Verwaltungsgerichts. Entscheidend sei, dass die Frau konsequent ein Ausrutschen bzw. Ausgleiten geschildert habe, was die AXA nicht bestritten habe. Ein Ausrutschen stelle in einer Alltagssituation eine sinnfällige und programmwidrige Störung des Bewegungsablaufs dar. Anders als beim Joggen in der freien Natur, wo ein Stolpern zum typischen Risiko gehöre, sei ein Ausrutschen beim normalen Gehen ein ungewöhnlicher äusserer Faktor. Die AXA muss nun abklären, ob das Ereignis eine Teilursache des Ermüdungsbruchs war oder nur eine Gelegenheitsursache, und dann über den Leistungsanspruch neu entscheiden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 8C_536/2024