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2025-11-10
Fristversäumnis kostet Patienten Chance gegen Krankenversicherung
Ein Mann scheitert mit seiner Klage gegen die CSS Krankenversicherung, weil er die Beschwerdefrist verpasst hat. Seine Begründung eines "unverschuldeten Umstands" reichte nicht aus.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Versicherten gegen die CSS Kranken-Versicherung AG abgewiesen, weil er die gesetzliche Beschwerdefrist nicht eingehalten hatte. Der Mann hatte zunächst beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gegen einen Einspracheentscheid der CSS vom April 2025 Beschwerde eingelegt. Das kantonale Gericht trat jedoch auf diese Beschwerde nicht ein, da sie zu spät eingereicht wurde.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht bestritt der Versicherte die Verspätung nicht, machte jedoch geltend, diese sei "auf einen unverschuldeten Umstand" zurückzuführen. Das Bundesgericht hielt fest, dass der Mann damit nicht ausreichend dargelegt habe, inwiefern das vorinstanzliche Nichteintreten bundesrechtswidrig sein sollte. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass ein Gesuch um Fristwiederherstellung bei der Behörde einzureichen sei, vor welcher die Frist versäumt wurde – in diesem Fall beim kantonalen Sozialversicherungsgericht.

Da der Versicherte seinen angeblich unverschuldeten Grund für die Verspätung nicht einmal ansatzweise belegt hatte, sah das Bundesgericht davon ab, die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Richter entschieden im vereinfachten Verfahren, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde verzichtet. Das Urteil zeigt, wie wichtig die Einhaltung prozessualer Fristen im Rechtsstreit mit Krankenversicherungen ist und dass eine bloße Behauptung unverschuldeter Umstände ohne konkrete Belege vor Gericht nicht ausreicht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 9C_496/2025