Das Bundesgericht hat vier Beschwerden eines notorischen Querulanten abgewiesen, der systematisch gegen kantonale Entscheidungen vorgeht. Der Mann hatte gegen vier Verfügungen der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 4. September 2025 Beschwerde eingelegt. Die Verfügungen betrafen eine Aufsichtsbeschwerde sowie Entscheide über Einstellungen und eine Nichtanhandnahme von Strafverfahren. Das Bundesgericht vereinigte die vier Verfahren und behandelte sie in einem einzigen Entscheid.
In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der Beschwerdeführer regelmäßig gegen für ihn ungünstige kantonale Entscheide Beschwerde einlegt, ohne die notwendigen Begründungsanforderungen zu erfüllen. Das Gericht verwies auf mehrere frühere Fälle aus dem Jahr 2025, in denen der Mann bereits ähnlich vorgegangen war. Das Bundesgericht bewertete dieses Verhalten als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich.
Die aktuellen Beschwerden vom 9. und 19. September 2025 erfüllten laut Gericht offensichtlich nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde. Der Mann hatte keine formellen Rügen erhoben, zu deren Geltendmachung er auch ohne Sachlegitimation befugt gewesen wäre. Das Gericht trat daher auf die Beschwerden nicht ein und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 1.000 Franken. Zudem wurde sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgewiesen. Das Bundesgericht warnte den Mann ausdrücklich, dass weitere querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Eingaben künftig nach Prüfung ohne weitere Folge abgelegt werden könnten.