Ein Mann aus dem Aargau, der laut Bundesgericht bereits mehr als 200 Eingaben an das höchste Schweizer Gericht gerichtet hat, ist mit seinem neuesten Versuch gescheitert, einer Kostenpflicht zu entgehen. Der Jurist wollte einen Betrag von 360 Franken plus Mahngebühren nicht bezahlen, der ihm für Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht des Kantons Aargau auferlegt worden war. Sein Erlassgesuch wurde vom Generalsekretariat der Gerichte des Kantons Aargau abgelehnt.
Im anschliessenden Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau forderte der Mann den Ausstand sämtlicher in seinen bisherigen Verfahren beteiligten Richterinnen und Richter sowie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Als er den geforderten Kostenvorschuss von 400 Franken nicht bezahlte, trat das Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Auch ein Gesuch um Fristverlängerung wurde abgewiesen.
Gegen diesen Entscheid richtete sich seine 18-seitige handschriftliche Beschwerde an das Bundesgericht. Darin stellte er erneut Anträge auf Ausstand von Bundesrichtern, unentgeltliche Rechtspflege und Fristverlängerung. Das Bundesgericht wies jedoch alle seine Begehren ab. Bundesrichter Beusch entschied als Einzelrichter im vereinfachten Verfahren, dass die Beschwerde den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge und wies darauf hin, dass nahezu alle bisherigen Eingaben des Mannes zum Nichteintreten geführt hätten. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.