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2025-11-10
Bundesgericht kippt Entscheid: IV-Rente für Unfallopfer neu zu prüfen
Nach zwei Stürzen erhielt ein Mann vorübergehend eine IV-Rente. Das Bundesgericht rügt nun die kantonalen Richter: Sie ignorierten wichtige medizinische Berichte bei ihrer Beurteilung.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Ein 1973 geborener Mann erlitt im Juli 2017 einen Unfall mit einer Verletzung am linken Fuß, gefolgt von einem weiteren Sturz im Juli 2018, bei dem beide Fersen geprellt wurden. Die IV-Stelle Waadt gewährte ihm daraufhin eine befristete volle Rente vom 1. November 2018 bis 30. April 2019. Als Begründung für die Befristung führte die Behörde an, der Mann habe ab 31. Januar 2019 wieder eine volle Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit erlangt. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Das Bundesgericht hat nun den kantonalen Entscheid aufgehoben und die Sache zurückgewiesen. Die Richter in Lausanne rügten, dass das Kantonsgericht mehrere medizinische Berichte nicht berücksichtigt habe, die der Versicherte vorgelegt hatte. Insbesondere ein Bericht seines langjährigen Hausarztes, der auf Symptome einer Algoneurodystrophie kurz nach dem ersten Unfall hinwies und die Bedeutung des zweiten Unfalls betonte, hätte in die Beurteilung einfließen müssen.

Zudem kritisierte das Bundesgericht, dass die kantonale Instanz die Beschwerden am rechten Fuß nicht berücksichtigt hatte, obwohl ein ärztlicher Bericht darlegte, dass diese durch den Sturz im Juli 2018 verursacht worden waren. Die Bundesrichter erinnerten daran, dass bei widersprüchlichen medizinischen Beurteilungen ein unabhängiges Gutachten einzuholen sei. Wenn die Einschätzung eines Versicherungsarztes durch gegenteilige Berichte von behandelnden Ärzten in Zweifel gezogen wird, dürfe nicht einfach einer Meinung der Vorzug gegeben werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 9C_64/2025