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2025-11-10
Vergewaltiger scheitert mit Beschwerde am Bundesgericht
Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Beschwerde gegen das Urteil wurde vom Bundesgericht vollumfänglich abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte seine Ex-Freundin in deren Wohnung zunächst gegen ihren Willen geküsst, dann ins Schlafzimmer geführt und dort trotz ihrer verbalen und körperlichen Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Zudem zwang er sie zu Oralverkehr und beleidigte sie während der Tat mehrfach.

In seiner Beschwerde kritisierte der Mann, dass das Obergericht seine Ex-Freundin nicht persönlich einvernommen hatte, obwohl es sich um eine "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation handelte. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die audiovisuellen Aufzeichnungen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahmen ausreichend waren, um die Glaubwürdigkeit der Frau zu beurteilen. Ihre Aussagen zum Kerngeschehen seien konstant, widerspruchsfrei und glaubhaft gewesen.

Der Verurteilte rügte zudem, dass der erzwungene Oralverkehr keine eigenständige Straftat darstelle und von der Vergewaltigung "konsumiert" worden sei. Das Bundesgericht wies auch diesen Einwand zurück und bestätigte, dass der Oralverkehr als eigenständige sexuelle Handlung zu werten sei, die auf eine separate geschlechtliche Befriedigung abzielte. Daher sei die Verurteilung wegen beider Delikte – Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – korrekt. Mit dem Urteil wurden dem Verurteilten auch die Gerichtskosten von 3'000 Franken auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 6B_233/2024