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2025-11-10
Trio entführt jungen Mann wegen Drogenschulden - Urteil bestätigt
Drei Männer lockten einen Schuldner in eine Falle, zwangen ihn ins Auto und fuhren ihn zu einer Wohnung. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verurteilung wegen Entführung.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Männern abgewiesen, die wegen Entführung verurteilt worden waren. Die drei hatten im Januar 2018 einen Mann, der einem von ihnen 3000 Franken für Marihuana schuldete, unter einem Vorwand nach U. gelockt. Dort drängten sie ihn gegen seinen Willen in ihr Auto und fuhren mit ihm nach V., um die ausstehende Schuld einzutreiben. Während der Fahrt nahmen sie ihm das Handy ab und drohten ihm, dass es mit ihm "vorbei sei", wenn er nicht zahle.

Das Opfer musste seinen Onkel anrufen, der die vereinbarte Geldübergabe organisieren sollte. Der Onkel informierte jedoch unmittelbar nach dem Telefonat die Polizei, die bei der geplanten Übergabe an einer Tankstelle eingriff. Die Vorinstanz hatte die drei Männer zu bedingten Geldstrafen verurteilt und ihnen eine Genugtuungszahlung von 1500 Franken an das Opfer auferlegt.

In ihrer Beschwerde bestritten die drei Verurteilten, dass der Mann gegen seinen Willen mitgefahren sei. Sie argumentierten, es habe sich um eine freundschaftliche Schuldenbereinigung gehandelt. Das Bundesgericht folgte jedoch der Beweiswürdigung der Vorinstanz und hielt fest, dass die drei Männer das Opfer durch physische Einwirkung und drohendes Auftreten ins Auto befördert hatten. Während der knapp einstündigen Fahrt sei eine Freiheitsbeschränkung von hinreichend grosser Intensität gegeben gewesen. Die Schuldsprüche wegen Entführung sowie die zusätzliche Verurteilung eines der Männer wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz seien rechtens.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 6B_115/2025