Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Geschäftsführers wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung bestätigt. Der Mann hatte als Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer einer Firma systematisch Gelder für private Zwecke abgezweigt. Obwohl bei der Firmengründung vereinbart worden war, dass er statt eines Lohns mit einem beträchtlichen Aktienpaket entschädigt werden sollte, zahlte er sich selbst monatlich 8.000 Franken aus – insgesamt über 76.000 Franken.
Besonders dreist ging der Manager vor, als er Rechnungen, die an eine andere von ihm geführte Firma adressiert waren, mit Etiketten seiner aktuellen Firma überklebte und so die Buchhaltung täuschte. Auf diese Weise ließ er Kosten für eine Firmenfeier, Markenzertifizierungen und Werbung in Höhe von über 41.000 Franken von der falschen Firma bezahlen. Zudem nutzte er eine Wohnung gleichzeitig als Privatwohnung und als Geschäftsräume beider Firmen, ließ aber nur eine Firma die Miete bezahlen.
Weitere Veruntreuungen betrafen Weinlieferungen für private Feiern, die Übersetzung persönlicher Dokumente und den Bau einer Kinderwagenrampe an seinem Wohnhaus – alles auf Firmenkosten. Der Verurteilte hatte sich auch ein angebliches "zinsloses Aktionärsdarlehen" von 20.000 Franken genehmigt, ohne die Mitinvestoren zu informieren. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde vollständig ab und bestätigte die Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. Die Richter kritisierten, dass der Beschwerdeführer lediglich eine eigene Beweiswürdigung vornahm, ohne Willkür im Urteil nachzuweisen.