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2025-11-10
Scheidungsstreit: Richter weist Befangenheitsvorwurf gegen Experten ab
Im Rahmen eines komplexen Scheidungsverfahrens scheitert der Ehemann mit seinem Versuch, einen gerichtlichen Gutachter abzulehnen. Das Bundesgericht bestätigt die kantonalen Entscheide.
Urteil publiziert am: 2025-11-10

In einem seit 2017 andauernden Scheidungsverfahren zwischen einem russischen Ehepaar hat das Bundesgericht die Beschwerde des Ehemanns gegen einen Gutachter abgewiesen. Der Mann hatte versucht, den vom Gericht bestellten Experten wegen angeblicher Befangenheit abzulehnen. Als Beweis hatte er ein privates Gegengutachten vorgelegt, das die Methodik des gerichtlichen Experten kritisierte und ihm vorwarf, systematisch die Interessen der Ehefrau zu begünstigen.

Das Bundesgericht folgte der Argumentation der Vorinstanz, wonach die vom Ehemann vorgebrachten Einwände nicht die Unparteilichkeit des Experten in Frage stellten, sondern dessen fachliche Methodik betrafen. Diese könne im Hauptverfahren diskutiert werden, rechtfertige jedoch keine Ablehnung des Gutachters. Das Gericht stellte klar, dass ein privates Gutachten, das einseitig im Auftrag einer Partei erstellt wurde, nicht dieselbe Beweiskraft wie ein gerichtliches Gutachten besitzt und allein nicht ausreicht, um den Anschein einer Befangenheit zu begründen.

Auch die Tatsache, dass der Experte in seinen Stellungnahmen einen gewissen Unmut über die Komplexität des Falls und die Streitlust der Parteien zum Ausdruck brachte, wertete das Bundesgericht nicht als Zeichen von Voreingenommenheit. Die Richter sahen darin lediglich den Ausdruck von Frustration über die Schwierigkeit, in einem angespannten Umfeld voranzukommen. Der Umstand, dass der Experte seinen Auftrag möglicherweise nicht fortführen wollte, wurde als unerheblich für die Frage der Befangenheit eingestuft, da es sich um zwei verschiedene rechtliche Aspekte handle.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-10
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Urteilsnummer: 5A_421/2025