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2025-11-07
PostAuto-Skandal: Sieben Angeklagte scheitern mit Beschwerde
Im Verwaltungsstrafverfahren zum PostAuto-Skandal wollten sieben Beschuldigte die Untersuchung stoppen. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab, da kein rechtlicher Nachteil droht.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Im lang andauernden Rechtsstreit um den PostAuto-Skandal sind sieben Beschuldigte mit ihren Beschwerden vor Bundesgericht gescheitert. Die Angeklagten hatten versucht, das laufende Strafverfahren zu stoppen, indem sie die Rechtmässigkeit der Untersuchungsleitung anfochten. Sie argumentierten, dass die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) eingesetzten Verfahrensleiter Emanuel Lauber und Sascha Pollace von der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht befugt gewesen seien, die Untersuchung zu führen.

Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern hatte ihnen zunächst Recht gegeben und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Es ordnete sogar an, alle von den Verfahrensleitern durchgeführten Untersuchungshandlungen aus den Akten zu entfernen. Das Berner Obergericht hob diese Entscheidung jedoch nach einer Beschwerde des fedpol wieder auf, woraufhin die Beschuldigten ans Bundesgericht gelangten.

Die Bundesrichter traten auf die Beschwerden nicht ein, da den Angeklagten kein "nicht wieder gutzumachender Nachteil" drohe. Die von den Beschuldigten vorgebrachten Argumente wie ein aufwendiges Gerichtsverfahren oder mögliche Verfahrensfehler stellten lediglich tatsächliche, aber keine rechtlichen Nachteile dar. Das Bundesgericht betonte, dass die Angeklagten ihre Einwände gegen die Rechtmässigkeit der Untersuchung auch später im Hauptverfahren oder in einem Rechtsmittelverfahren vorbringen könnten. Jeder der sieben Beschuldigten muss nun Gerichtskosten von 2'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 7B_570/2025