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2025-11-07
Baustellen-Ärger: Nachbarn kämpfen gegen Erdaushub auf Grundstück
Drei Grundstückseigentümer wehrten sich gegen temporäre Baustelleneinrichtungen auf ihrer Parzelle. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab, da der Streit inzwischen gegenstandslos geworden ist.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Im Walliser Dorf Chalais entbrannte ein Streit um Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken. Eine Bauherrin erhielt 2018 die Genehmigung, zwei Wohnhäuser zu errichten. Während der Bauphase nutzte sie jedoch auch eine angrenzende Parzelle, die drei anderen Eigentümern gehörte, um temporär Erdaushub zu lagern und Baumaschinen abzustellen. Die drei Miteigentümer forderten 2022 die Gemeinde auf, gegen diese aus ihrer Sicht illegalen Baumaßnahmen vorzugehen und einen Baustopp zu verhängen.

Die Gemeinde Chalais lehnte dies ab mit der Begründung, dass temporäre Baustelleneinrichtungen keine Baubewilligung benötigen und der Streit privatrechtlicher Natur sei. Die drei Grundeigentümer zogen den Fall durch alle kantonalen Instanzen bis vor das Bundesgericht. Sie forderten, die Bauherrin müsse nachträglich ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen und die Kosten aller Verfahren übernehmen.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde jedoch gar nicht erst ein. Es stellte fest, dass die Bauarbeiten inzwischen abgeschlossen und alle temporären Installationen von der Nachbarparzelle entfernt worden seien. Die Beschwerdeführer hätten somit kein aktuelles schutzwürdiges Interesse mehr an einer Entscheidung. Sie konnten auch nicht darlegen, warum in diesem Fall ausnahmsweise von diesem Erfordernis abgesehen werden sollte. Das Gericht sah keine Grundsatzfrage von öffentlichem Interesse, die über den Einzelfall hinausgeht. Die Beschwerdeführer müssen die Gerichtskosten tragen und der Gegenseite eine Entschädigung zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 1C_142/2025