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2025-11-07
29 km/h zu schnell: Raser scheitert mit "Stadtrand-Ausrede"
Ein Autofahrer wurde mit 79 statt 50 km/h in Ortschaft geblitzt. Vor Gericht argumentierte er, die Strecke sei nicht als Ortschaft erkennbar gewesen. Das Bundesgericht wies dies zurück.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers abgewiesen, der wegen einer schweren Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt worden war. Der Mann war im November 2023 in einer 50er-Zone mit 79 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge) geblitzt worden. Er argumentierte, dass der betreffende Streckenabschnitt am Ortsrand nicht als geschlossene Ortschaft erkennbar gewesen sei und er daher von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit ausgehen durfte.

Die Richter in Lausanne folgten dieser Argumentation nicht. Sie betonten, dass der Fahrer aus dem Ortszentrum kam und kein Ortsausgangsschild passiert hatte. Zudem seien auf der nördlichen Straßenseite deutlich Gebäude, darunter ein Einkaufszentrum und der Bahnhof, erkennbar gewesen. Dass der 400 Meter lange, gerade Streckenabschnitt keine Fußgängerstreifen, Bushaltestellen oder direkte Zufahrten aufwies, ändere nichts an der Tatsache, dass er sich in einer "kompakt bebauten Zone" befand.

Das Gericht bestätigte die Verurteilung wegen schwerer Verkehrsregelverletzung. Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine solche bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h oder mehr innerorts grundsätzlich vor, unabhängig von den konkreten Umständen. Besonders auf solchen "atypischen innerörtlichen Strecken" sei die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wichtig, da Fahrer dort dazu neigen, ihre Wachsamkeit zu verringern. Der Mann muss nun eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken zahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 6B_996/2024