Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-11-07
Existenzangst reicht nicht: Bundesgericht weist Eilantrag ab
Ein Mann scheitert vor dem Bundesgericht mit seinem Antrag auf sofortige Maßnahmen zum Persönlichkeitsschutz. Das Gericht sieht keine Ausnahmesituation, die ein Abweichen vom regulären Verfahrensweg rechtfertigen würde.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Im Streit um Persönlichkeitsrechte hat das Bundesgericht einen Eilantrag abgewiesen. Der Antragsteller hatte seit Juni 2025 mehrfach versucht, superprovisorische Maßnahmen gegen drei Unternehmen zu erwirken. Nachdem das Bezirksgericht Willisau seinen Antrag abgelehnt hatte, durchlief er den Instanzenzug bis zum Bundesgericht – ohne Erfolg.

Das höchste Gericht erklärte in seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2025, dass gegen Entscheide über superprovisorische Maßnahmen grundsätzlich kein Rechtsmittel zum Bundesgericht offensteht. Obwohl der Antragsteller geltend machte, seine Reputation und Existenz seien in irreversibler Weise gefährdet, sah das Gericht keine Ausnahmesituation. Der Mann habe nicht ausreichend dargelegt, warum das reguläre kontradiktorische Verfahren nicht abgewartet werden könne.

Neben der Zurückweisung des Hauptantrags lehnte das Bundesgericht auch das Gesuch des Mannes um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung ab. Das Gericht begründete dies mit der Aussichtslosigkeit der Beschwerde von Anfang an. Zudem wies es seinen Antrag auf Fristverlängerung für die Beschwerdebegründung zurück, da die gesetzliche Beschwerdefrist nicht verlängert werden könne. Die Gerichtskosten von 2.000 Franken wurden dem Antragsteller auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_889/2025