Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein 36-jähriger Kosovare die Schweiz verlassen muss, nachdem er seine Ex-Freundin schwer verletzt hatte. Der Mann, der fast sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hatte, wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren verurteilt. Er hatte die Mutter seines gemeinsamen Sohnes wiederholt ins Gesicht geschlagen und so heftig gewürgt, dass sie in Lebensgefahr schwebte.
Die Basler Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt, das auf eine Landesverweisung verzichtet hatte. Das Bundesgericht folgte nun der Staatsanwaltschaft und betonte, dass die öffentlichen Sicherheitsinteressen in diesem Fall schwerer wiegen als die privaten Interessen des Verurteilten. Obwohl der Mann in der Schweiz aufgewachsen ist, die Sprache spricht und einen Sohn hat, überwiegt die Schwere seiner Tat.
Die Richter in Lausanne berücksichtigten bei ihrem Entscheid auch die früheren Verurteilungen des Mannes wegen Raubes sowie seine anhaltende Delinquenz trotz mehrfacher Verwarnungen der Migrationsbehörden. Dass der Mann während seines Massnahmenvollzugs Therapieerfolge erzielt hatte und seine Rückfallgefahr als vermindert eingestuft wurde, reichte nicht aus, um von einer Landesverweisung abzusehen. Das Bundesgericht verwies den Fall zur Festlegung der genauen Dauer der Landesverweisung zurück ans Kantonsgericht.