Der Streit um die Führung einer Genfer Stiftung, die sich der Förderung des Strassentransports widmet, ist nach jahrelangem Tauziehen vor dem Bundesgericht gelandet. Im Kern ging es um einen Machtkampf zwischen zwei Lagern im Stiftungsrat: Auf der einen Seite standen zwei Mitglieder, die eine stärkere Unabhängigkeit von der Gründerorganisation anstrebten, auf der anderen Seite zwei Mitglieder mit engen Verbindungen zur Gründerin. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hatte im Dezember 2022 alle vier Stiftungsräte abgesetzt und zwei Kommissare eingesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, nur die beiden Stiftungsräte zu entlassen, die mehr Autonomie für die Stiftung forderten, während es die beiden Mitglieder mit Verbindung zur Gründerin im Amt beliess. Diese Entscheidung hat das Bundesgericht nun bestätigt. Es stützte die Auffassung, dass die abgesetzten Stiftungsräte durch ihr Verhalten eine Zusammenarbeit im Gremium unmöglich gemacht hatten. Insbesondere hätten sie die Arbeit der eingesetzten Kommissare behindert und wichtige Entscheidungen ohne Einbezug der anderen Ratsmitglieder getroffen.
Das Bundesgericht wies die Argumente der abgesetzten Stiftungsräte zurück, wonach ihre Absetzung unverhältnismässig sei und eine Ungleichbehandlung darstelle. Die Richter betonten, dass die Statuten der Stiftung ausdrücklich vorsehen, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder eine Verbindung zur Gründerin haben müsse. Die Bemühungen der abgesetzten Stiftungsräte um mehr Unabhängigkeit standen somit im Widerspruch zu den Stiftungsstatuten. Das Urteil unterstreicht, dass Stiftungsräte primär dem in den Statuten festgelegten Willen des Gründers verpflichtet sind und nicht eigenmächtig grundlegende Veränderungen herbeiführen dürfen.