Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
2025-11-07
Anwalt blitzt mit Tricks für kostenlose Rechtshilfe vor Gericht ab
Ein Genfer Mann scheiterte mit dem Versuch, erneut kostenlose Rechtshilfe für einen Ehestreit zu bekommen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde als unzulässig ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Ein Mann aus Genf versuchte mehrfach, kostenlose Rechtshilfe für ein Berufungsverfahren in einem Ehestreit zu erhalten. Nachdem sein erster Antrag auf Prozesskostenhilfe im Januar 2025 abgelehnt wurde, stellte er im Mai einen zweiten Antrag. Das Gericht stufte diesen als unzulässigen Wiedererwägungsantrag ein, da keine neuen Tatsachen vorgebracht wurden. Der Mann argumentierte, es handle sich um einen völlig neuen, unabhängigen Antrag.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgericht, wo der Mann argumentierte, dass die Behörden ihn nicht darüber informiert hätten, wie sein zweiter Antrag behandelt würde. Zudem behauptete er, seine Berufung habe durchaus Erfolgsaussichten gehabt. Er verwies auf angeblich neue Beweismittel, die zeigen sollten, dass seine Ex-Frau mit einem neuen Partner zusammenlebe, was die finanzielle Situation verändere.

Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig. Es stellte klar, dass es nicht Aufgabe der Behörden sei, Rechtsberatung zu leisten, besonders wenn der Antragsteller bereits anwaltlich vertreten ist. Die Richter betonten, dass der Mann in seiner Beschwerde nicht ordnungsgemäß auf die Begründung des kantonalen Gerichts eingegangen sei. Die Gerichtskosten von 1.500 Franken wurden dem Mann auferlegt, und sein Antrag auf kostenlose Rechtshilfe für das bundesgerichtliche Verfahren wurde ebenfalls abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_831/2025