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2025-11-07
Kosovarischer Migrant scheitert mit letztem Rettungsversuch
Trotz Schuldenabbau-Bemühungen bleibt die Rückstufung von Niederlassungs- zu Aufenthaltsbewilligung bestehen. Das Bundesgericht weist sein Revisionsgesuch als unzureichend begründet zurück.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Ein 37-jähriger Kosovare, der seit 1999 in der Schweiz lebt, verlor im Januar 2022 seine Niederlassungsbewilligung und wurde auf eine einfache Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft. Diese Entscheidung des Aargauer Migrationsamtes wurde durch alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigt. Ausschlaggebend für die Rückstufung waren mehrere strafrechtliche Vergehen sowie Schulden.

Nach dem negativen Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2025 reichte der Mann im August ein Revisionsgesuch ein. Er argumentierte, dass er sich bemühe, seine finanzielle Situation zu verbessern und bat um eine angemessene Frist zur Schuldenregulierung. Alternativ forderte er eine Lösung mit Bewährung, um seine Integrationsbemühungen unter Beweis stellen zu können.

Das Bundesgericht trat jedoch auf das Revisionsgesuch nicht ein. In der Begründung hielt das Gericht fest, dass der Mann keinen der gesetzlich vorgesehenen Revisionsgründe dargelegt habe. Er wiederhole lediglich seine früheren Argumente, ohne aufzuzeigen, warum das Gericht erhebliche Tatsachen übersehen haben sollte. Eine Revision eines Bundesgerichtsurteils ist nur unter sehr eng definierten Bedingungen möglich, die der Kosovare nicht erfüllen konnte. Das Gericht verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 2F_16/2025