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2025-11-07
Erbenstreit im Millionennachlass: Wer bekommt Einsicht in Dokumente?
Ein Erbschaftsstreit um Millionen entzündet sich an der Frage, wer Anspruch auf Auskunft hat. Vier potenzielle Erben kämpfen gegen einen angeblich erbunwürdigen Alleinerben.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Nach dem Tod einer wohlhabenden Frau im Jahr 2020 ist ein heftiger Erbstreit entbrannt. Die Verstorbene hinterließ zwei Testamente: eines aus dem Jahr 2006, das vier Personen als Erben einsetzte, und ein jüngeres von 2014, das einen einzelnen Mann zum Alleinerben bestimmte. Die vier im älteren Testament begünstigten Personen fechten nun das neuere Testament an und behaupten, der darin eingesetzte Erbe sei erbunwürdig. Sie verlangen umfassende Auskunft über dessen finanzielle Verflechtungen mit der Verstorbenen.

Der Streit vor Gericht dreht sich zunächst um die Frage, ob die vier Kläger überhaupt berechtigt sind, diese Auskünfte einzufordern, solange ihre eigene Erbenstellung noch nicht geklärt ist. Das Bezirksgericht Meilen verneinte dies, woraufhin die Kläger Berufung einlegten. Das Zürcher Obergericht gab ihnen teilweise Recht und wies den Fall zur Neubeurteilung an die erste Instanz zurück.

Die vier potenziellen Erben zogen daraufhin vor das Bundesgericht und verlangten, dass der mutmaßliche Alleinerbe ihnen sofort Auskunft erteilen müsse. Sie wollten Einsicht in sämtliche Unterlagen zum Verhältnis zwischen dem Mann und der Verstorbenen sowie deren Ehemann. Das Bundesgericht trat jedoch auf die Beschwerde nicht ein, da es sich um einen Zwischenentscheid handelte, bei dem die Voraussetzungen für eine vorzeitige Anfechtung nicht erfüllt waren. Die Hauptfrage, ob die vier Kläger tatsächlich Erben sind und damit Anspruch auf die geforderten Informationen haben, muss nun wieder vom Bezirksgericht geklärt werden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 5A_748/2025