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2025-11-07
Chalet-Umbau in Bex scheitert: Identität des Gebäudes nicht gewahrt
Eine Firma wollte ein historisches Chalet in Bex umbauen und bereits durchgeführte Arbeiten nachträglich bewilligen lassen. Das Bundesgericht lehnte dies nun ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Die A. SA ist Eigentümerin einer Parzelle in der Landwirtschaftszone von Bex, auf der ein im 19. Jahrhundert erbautes Chalet und ein kleineres Gebäude aus dem Jahr 1935 stehen. Über die Jahre führten die Eigentümer verschiedene Umbauten ohne kantonale Bewilligungen durch. Im Dezember 2022 beantragte die Firma die nachträgliche Bewilligung dieser Arbeiten sowie die Genehmigung weiterer geplanter Umbaumassnahmen, darunter die Erhöhung des Daches, neue Dachfenster, den Bau eines Gewächshauses und einer Mini-Kläranlage.

Die Gemeinde Bex verweigerte die Baubewilligung, was vom Kantonsgericht Waadt und nun auch vom Bundesgericht bestätigt wurde. Die Richter in Lausanne stellten fest, dass die bereits durchgeführten und noch geplanten Umbauten die Identität des historischen Gebäudes nicht bewahren würden. Besonders kritisch beurteilte das Gericht die zahlreichen neuen Öffnungen an allen Fassaden, den Ersatz der bestehenden Veranda durch eine grössere moderne Struktur und die Schaffung neuer halbunterirdischer Räume auf der Nordseite des Chalets.

Die Eigentümerin argumentierte vergeblich, dass einige Änderungen wie die Installation von Solarpanels auf dem Dach aus energetischen Gründen notwendig seien. Obwohl das Bundesgericht anerkannte, dass solche Massnahmen grundsätzlich zulässig sein könnten, müsse das Projekt als Ganzes betrachtet werden. Auch die Begründung, das geplante Gewächshaus und ein halbunterirdischer Tunnel-Schuppen seien für einen zeitgemässen Wohnstandard erforderlich, überzeugte das Gericht nicht. Die ausserhalb der Bauzone geltenden strengen Vorschriften erlauben nur Änderungen, die für eine zeitgemässe Wohnnutzung zwingend notwendig sind oder der energetischen Sanierung dienen.

Das Urteil unterstreicht die restriktive Handhabung von Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen. Der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet als zentrales Anliegen der Raumplanung wurde vom Bundesgericht einmal mehr bekräftigt. Für die Eigentümerin bedeutet dies, dass sie weder die bereits durchgeführten Umbauten legalisieren noch die geplanten Erweiterungen realisieren kann.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_35/2025