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2025-11-07
Landwirt kämpft vergeblich gegen sofortiges Nutztierhalteverbot
Ein Appenzeller Bauer wollte mehr Zeit für die Umsetzung eines Tierhalteverbots. Das Bundesgericht lehnt seine Beschwerde ab und bestätigt die kurze Frist von zwei Monaten.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Ein Landwirt aus Appenzell Innerrhoden scheiterte mit seiner Beschwerde gegen ein sofort umzusetzendes Nutztierhalteverbot vor dem Bundesgericht. Das Gericht bestätigte die vom Kantonsgericht festgelegte Frist von zwei Monaten zur Umsetzung des Verbots und wies die Forderung des Bauern nach einer zweijährigen Übergangsfrist zurück. Der Landwirt hatte argumentiert, dass er seinen Tierbestand zwar freiwillig abbauen wolle, aber mehr Zeit benötige, um seinen Betrieb auf tierlose Bewirtschaftung umzustellen und die Betriebsnachfolge zu regeln.

Das ursprüngliche Tierhalteverbot war bereits im März 2023 vom kantonalen Veterinäramt verfügt worden und hätte bis Oktober 2023 umgesetzt werden müssen. Da der Landwirt dieser Auflage nicht nachkam, wurde ihm im August 2024 eine neue Frist bis Januar 2025 gesetzt. Das Bundesgericht betonte in seinem Urteil, dass der Bauer somit bereits über zwei Jahre Zeit gehabt hätte, seinen Tierbestand abzubauen, und die kurze Frist deshalb verhältnismässig sei.

Die Richter in Lausanne wiesen auch die Argumentation des Landwirts zurück, wonach seine Tiere aktuell gesund seien und sein Betrieb seit fast 30 Jahren biozertifiziert sei. Diese Einwände gingen an der Sache vorbei, da das Tierhalteverbot bereits rechtskräftig sei und nicht mehr Gegenstand des Verfahrens. Das Gericht sah in der kurzen Umsetzungsfrist keine Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips oder des Willkürverbots, sondern vielmehr eine notwendige Massnahme, um dem lange bekannten Verbot endlich Nachachtung zu verschaffen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 2C_360/2025