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2025-11-07
Schweizer Spital scheitert mit Klage gegen millionenschwere IT-Ausschreibung
Ein Genfer Software-Unternehmen hat vergeblich versucht, die gemeinsame Beschaffung eines neuen Patientendossier-Systems für Waadtländer Spitäler zu stoppen. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab.
Urteil publiziert am: 2025-11-07

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Genfer Softwarefirma A.________ gegen die gemeinsame Ausschreibung eines elektronischen Patientendossier-Systems für das Universitätsspital Lausanne (CHUV) und elf Regionalspitäler im Kanton Waadt abgewiesen. Die Firma, die seit 2002 im Bereich medizinischer Software tätig ist, hatte versucht, die Ausschreibung im Wert von mehreren hundert Millionen Franken zu stoppen.

Die Genfer Firma argumentierte, dass die Ausschreibung von vornherein auf einen bestimmten amerikanischen Anbieter zugeschnitten sei. Als Beweis legte sie ein YouTube-Interview mit einem CHUV-Mitarbeiter vor, in dem dieser erwähnte, das Spital werde "zu B.________" wechseln. Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung des Waadtländer Kantonsgerichts, wonach es sich dabei lediglich um die persönliche Meinung eines Teilzeitmitarbeiters handelte, der nicht in die Entscheidungsprozesse eingebunden war.

Die Softwarefirma hatte mehrere Alternativen zur bestehenden Ausschreibung gefordert: entweder separate Ausschreibungen für jedes Spital oder zumindest getrennte Verfahren für das CHUV und die Regionalspitäler. Das Bundesgericht sah jedoch keinen Grund, die Entscheidung der Waadtländer Behörden zu beanstanden. Die gemeinsame Ausschreibung, die im September 2024 gestartet wurde, kann nun fortgesetzt werden und soll ein neues System liefern, das die bestehenden Patientendossier-Lösungen ersetzen wird, deren Support in den kommenden Jahren ausläuft.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-07
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Urteilsnummer: 2C_312/2025