Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Software-Unternehmens gegen eine gemeinsame Ausschreibung des Waadtländer Universitätsspitals (CHUV) und elf Regionalspitälern abgewiesen. Die Genfer Firma hatte verlangt, die Ausschreibung für ein neues elektronisches Patientendossier-System aufzuheben und separate Verfahren für das CHUV und die anderen Spitäler durchzuführen. Das Projekt hat einen Wert von mehreren hundert Millionen Franken.
Das Unternehmen kritisierte insbesondere eine der Ausschreibungsbedingungen, wonach Anbieter nachweisen müssen, dass sie bereits mindestens zwei Einrichtungen erfolgreich bei der Zertifizierung nach dem HIMSS EMRAM Stage 7-Standard begleitet haben. Diese Anforderung sei nur von einem US-amerikanischen Unternehmen erfüllbar und benachteilige andere Anbieter. Zudem behauptete die Beschwerdeführerin, die Waadtländer Gesundheitsbehörden hätten sich bereits für dieses US-Unternehmen entschieden, bevor die Ausschreibung überhaupt veröffentlicht wurde.
Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die gemeinsame Ausschreibung auf einer objektiven Analyse basiert, wonach ein einheitliches System für alle Spitäler langfristig die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auch die umstrittene Zertifizierungsanforderung sei sachlich begründet, da sie einem echten Bedürfnis zumindest des CHUV entspreche. Die Richter betonten, dass mehrere Unternehmen diese Anforderung erfüllen könnten und nicht nur der amerikanische Anbieter. Für die Behauptung, die Ausschreibung sei zugunsten eines bestimmten Anbieters manipuliert worden, fanden die Bundesrichter keine Anhaltspunkte im Dossier.