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2025-11-06
Gymnasiast kämpft vergeblich für Versetzung in höhere Klasse
Ein Walliser Schüler wollte per Eilverfahren erzwingen, dass er trotz Nichtversetzung am Unterricht der vierten Gymnasialklasse teilnehmen darf. Das Bundesgericht wies seinen Antrag ab, da er keine ausreichenden Verfassungsverletzungen nachweisen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Ein 20-jähriger Schüler des Kollegiums Spiritus Sanctus in Brig scheiterte mit seinem Versuch, seine Versetzung in die vierte Klasse gerichtlich durchzusetzen. Nachdem die Dienststelle für Unterrichtswesen des Kantons Wallis im Juni 2025 verfügt hatte, dass er das dritte Schuljahr wiederholen müsse, legte der Gymnasiast Beschwerde ein. Er durchlief den Instanzenweg vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung über den Staatsrat bis zum Kantonsgericht Wallis, wo er schliesslich auch einen Eilantrag stellte, um vorläufig am Unterricht der vierten Klasse teilnehmen zu dürfen.

Das Kantonsgericht lehnte diesen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen ab, woraufhin der Schüler am 27. Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Er argumentierte, dass ihm ein "irreversibler Bildungsverlust" drohe und die Verhältnismässigkeit verletzt sei. Zudem beklagte er, die Schule habe Druck auf ihn ausgeübt, ein Dokument mit "Bedingungen für die Rückkehr in die dritte Klasse" zu unterzeichnen, was gegen Treu und Glauben verstosse.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es wies darauf hin, dass bei Beschwerden gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden könne, wobei strenge Anforderungen an die Begründung solcher Rügen gestellt würden. Die vorgebrachten Argumente des Schülers genügten diesen Anforderungen nicht: Das Verhältnismässigkeitsprinzip stelle kein verfassungsmässiges Recht dar, und die übrigen Vorbringen hätten keinen erkennbaren Zusammenhang zum Verfahrensgegenstand oder seien nicht ausreichend begründet worden. Die Bundesrichterin entschied als Einzelrichterin im vereinfachten Verfahren und verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 2C_618/2025