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2025-11-06
Bundesgericht warnt Querulant: "Bei Wiederholung drohen Sanktionen"
Das Bundesgericht hat eine weitere Beschwerde eines notorischen Beschwerdeführers als unzulässig abgewiesen. Der Mann wurde ausdrücklich gewarnt, dass ihm bei weiteren ähnlichen Eingaben disziplinarische Maßnahmen drohen.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Ein Mann hat erneut versucht, einen Entscheid des Bundesgerichts anzufechten, diesmal mit einem Revisionsgesuch gegen ein Urteil vom 12. März 2025. In jenem Urteil hatte das Bundesgericht seine Beschwerde in einer Betreibungssache als unzulässig erklärt. Mit seinem Revisionsgesuch wollte der Mann nicht nur die Aufhebung des bundesgerichtlichen Entscheids erreichen, sondern auch die "Nichtigkeit" aller Entscheidungen in seinen Verfahren feststellen lassen.

Das Bundesgericht erklärte das Revisionsgesuch als vollständig unzulässig. Die Richter betonten, dass ein Revisionsgesuch gegen einen Nichteintretensentscheid des Bundesgerichts nur dann möglich ist, wenn der Grund für die Unzulässigkeit selbst von einem Revisionsgrund betroffen wäre. Die Ausführungen des Mannes seien jedoch verworren, vermischten verschiedene Verfahrensstadien und wiederholten bereits abgelehnte Argumente. Seine Behauptung, das Gericht habe relevante Fakten nicht berücksichtigt, genüge nicht als Revisionsgrund.

Besonders bemerkenswert ist die deutliche Warnung des Bundesgerichts an den Mann. Die Richter stellten fest, dass seine zahlreichen, stets erfolglosen Beschwerden und Revisionsgesuche nicht mehr mit Nachsicht behandelt würden. Bei weiteren ähnlichen Eingaben drohen ihm nun disziplinarische Maßnahmen gemäß Artikel 33 des Bundesgerichtsgesetzes. Das Gericht behält sich sogar vor, künftige Eingaben ähnlicher Art ohne weitere Bearbeitung zu den Akten zu legen. Damit setzt das Bundesgericht ein deutliches Zeichen gegen querulatorisches Verhalten im Rechtssystem.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 5F_24/2025