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2025-11-06
Firma kämpft gegen Vorschusszahlung im Rentenstreit
Eine Schweizer Firma wehrt sich gegen die Zahlung eines Kostenvorschusses in einem Verfahren zur beruflichen Vorsorge. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, da die Firma keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachweisen konnte.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Im Zentrum des Falls steht eine Firma, die sich gegen einen vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Kostenvorschuss von 800 Franken wehrt. Die Vorgeschichte: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG hatte einen Zwangsanschluss der Firma zur beruflichen Vorsorge angeordnet. Dagegen hatte die Firma Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, woraufhin dieses einen Kostenvorschuss verlangte. Die Firma argumentierte, dass weder der Geschäftsführer noch dessen Mitarbeiter aufgrund ihres Alters der beruflichen Vorsorge unterstellt seien und forderte ein Urteil ohne vorherige Kostenvorschusszahlung.

Das Bundesgericht befand die Beschwerde als unzulässig, da die Firma nicht darlegen konnte, dass ihr durch die Vorschussforderung ein "nicht wieder gutzumachender Nachteil" entstehen würde. Ein solcher Nachteil wäre beispielsweise gegeben, wenn der Firma die unentgeltliche Rechtspflege verweigert worden wäre oder wenn sie trotz fehlender Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege nachweislich nicht in der Lage wäre, den Kostenvorschuss zu leisten. Beides traf hier nicht zu.

Zusätzlich bemängelte das Bundesgericht, dass die Firma in ihrer Beschwerde keine sachbezogene Kritik an der Kostenvorschussverfügung äußerte, sondern stattdessen auf den Inhalt des Hauptverfahrens einging. Die Beschwerde erfüllte somit mehrere gesetzliche Anforderungen nicht. Das Bundesgericht entschied, nicht auf die Beschwerde einzutreten, verzichtete jedoch auf die Erhebung von Gerichtskosten und wies das Bundesverwaltungsgericht an, der Firma eine neue Frist zur Bezahlung des ursprünglichen Kostenvorschusses zu setzen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 9C_575/2025