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2025-11-06
Professorin scheitert mit Diffamierungsklage gegen Ex-Mitarbeiter
Eine Hochschulprofessorin wollte nach fünf Jahren einen abgeschlossenen Diffamierungsfall gegen einen ehemaligen Forscher ihres Labors wieder aufrollen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun als unzulässig abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Eine Professorin an einer Hochschule in der Westschweiz ist mit dem Versuch gescheitert, ein längst abgeschlossenes Strafverfahren wieder aufzunehmen. Die Frau hatte 2019 einen ehemaligen Mitarbeiter ihres Forschungslabors wegen Diffamierung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft La Côte trat damals nicht auf die Anzeige ein, da die gesetzliche Frist für die Einreichung der Strafanzeige bereits abgelaufen war.

Fünf Jahre später, im Oktober 2024, forderte die Professorin eine Wiederaufnahme des Verfahrens und begründete dies mit "veränderten relevanten Fakten". Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Gesuch ab, ebenso wie die Strafkammer des Waadtländer Kantonsgerichts in zweiter Instanz. Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht.

Das höchste Schweizer Gericht wies die Beschwerde der Professorin nun als unzulässig zurück. In der Begründung heisst es, dass die Beschwerdeführerin keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht habe, die ihr ein Beschwerderecht einräumen würden. Solche Ansprüche könnten bei einer Diffamierungsklage auch nicht automatisch angenommen werden. Zudem habe die Professorin nicht dargelegt, warum die ursprüngliche Entscheidung zur Verjährung ihrer Anzeige fehlerhaft gewesen sein sollte.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin hauptsächlich inhaltliche Argumente vorbrachte, ohne jedoch aufzuzeigen, inwiefern ihre Verfahrensrechte verletzt worden seien. Die Beschwerde wurde daher in einem vereinfachten Verfahren als offensichtlich unzulässig abgewiesen, und die Gerichtskosten von 800 Franken wurden der Professorin auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 7B_633/2025