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2025-11-06
Afghane gewinnt Kampf um seinen modifizierten Führerausweis
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein afghanischer Führerausweis mit handschriftlichen Änderungen nicht beschlagnahmt werden darf. Die Genfer Behörden konnten nicht beweisen, dass die Modifikationen nicht von afghanischen Behörden selbst vorgenommen wurden.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Ein afghanischer Staatsbürger kann seinen Führerausweis behalten, den die Genfer Behörden wegen vermeintlicher Fälschung beschlagnahmen wollten. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 entschieden, dass die Beweislast für eine Beschlagnahmung bei den Strafverfolgungsbehörden liegt, nicht beim Besitzer des Dokuments. Die Genfer Justiz hatte den Führerausweis konfisziert, weil handschriftliche Datumsänderungen mit rotem Stift festgestellt wurden, konnte jedoch nicht nachweisen, dass diese Änderungen nicht von einer zuständigen afghanischen Behörde vorgenommen wurden.

Das höchste Schweizer Gericht betonte in seiner Begründung, dass nach dem Machtwechsel in Afghanistan im Sommer 2021 erhebliche Störungen bei der Ausstellung offizieller Dokumente auftraten. Afghanische Behörden hätten in dieser Zeit nachweislich zu improvisierten Lösungen gegriffen, wie dem Anbringen von Vignetten oder handschriftlichen Ergänzungen auf Ausweisen. Zudem hatte der Mann ein Schreiben einer afghanischen Verkehrsbehörde vorgelegt, das die Echtheit seines Führerausweises bestätigte. Das Genfer Gericht hatte dieses Dokument jedoch ohne ausreichende Begründung nicht als Beweis akzeptiert.

Besonders kritisierte das Bundesgericht, dass die Genfer Justiz den Vorschlag des Mannes ignoriert hatte, die afghanischen Konsularbehörden in der Schweiz zu kontaktieren, um die Echtheit des Dokuments zu überprüfen. Diese hätten Aufschluss darüber geben können, ob handschriftliche Änderungen durch lokale afghanische Behörden eine gängige Praxis darstellen. Eine Beschlagnahmung "im Zweifel" sei rechtlich nicht zulässig. Der Fall wurde teilweise an die Genfer Justiz zurückgewiesen, damit diese über die Verfahrenskosten und eine mögliche Entschädigung für den Anwalt des Mannes entscheidet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_780/2023