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2025-11-06
Junger Schläger muss ins Gefängnis trotz Ausbildungsvertrag
Ein junger Mann aus Neuenburg muss eine Freiheitsstrafe von über 31 Monaten absitzen, nachdem er an mehreren gewalttätigen Übergriffen beteiligt war. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil und lehnte eine teilbedingte Strafe ab, obwohl der Verurteilte kürzlich eine Ausbildung begonnen hatte.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Der Fall betrifft einen jungen Mann, der wegen mehrerer schwerer Gewalttaten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In der Nacht vom 20. auf den 21. März 2021 beteiligte er sich an einer Gruppenattacke, bei der ein junger Mann am Bahnhof von W. zusammengeschlagen, in den Kofferraum eines Autos gezwungen und an verschiedenen Orten misshandelt wurde. Zudem wurde er für einen weiteren Angriff am 30. August 2022 verurteilt, bei dem er zusammen mit einem Komplizen einen Jugendlichen auf einem Schulgelände attackierte. Das Kantonsgericht Neuenburg verhängte eine Freiheitsstrafe von 31 Monaten und 15 Tagen.

Der Verurteilte bestritt vor Bundesgericht seine Beteiligung an der Entführung und forderte eine teilbedingte Strafe. Er argumentierte, dass er inzwischen eine Ausbildung als Pflegeassistent begonnen habe und sich von seinem kriminellen Umfeld distanziert habe. Das Bundesgericht wies diese Argumente jedoch zurück und hielt fest, dass mehrere Zeugenaussagen, darunter die des Opfers und eines Mittäters, seine Beteiligung an der Entführung klar belegen. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Verurteilte trotz früherer Verurteilungen und Untersuchungshaft immer wieder straffällig wurde.

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil vollumfänglich und lehnte auch den Antrag auf eine teilbedingte Strafe ab. Die Richter betonten, dass der junge Mann trotz therapeutischer Betreuung und beruflicher Fortschritte weiterhin ein Rückfallrisiko darstelle. Seine fehlende Einsicht in die eigene Schuld und die wiederholten Gewaltdelikte würden eine unbedingte Freiheitsstrafe rechtfertigen. Die Tatsache, dass die Vollstreckung seine begonnene Ausbildung unterbrechen wird, stelle keinen ausserordentlichen Umstand dar, der eine mildere Strafe rechtfertigen würde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 6B_309/2025