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2025-11-06
Kampf ums Familienheim: Vater muss ausziehen und Unterhalt zahlen
Im Streit um die gemeinsame Wohnung erhält die Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 Recht. Das Bundesgericht bestätigt die Zuweisung der Familienwohnung an sie und die Anordnung einer Grundbuchsperre gegen den Ehemann.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Ein 79-jähriger Mann unterliegt vor Bundesgericht im Rechtsstreit mit seiner 58-jährigen Ehefrau in einem Eheschutzverfahren. Das höchste Gericht bestätigte die Entscheidung des Berner Obergerichts, wonach die gemeinsame Wohnung der Ehefrau zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Ausschlaggebend waren die Interessen des gemeinsamen, 2017 geborenen Sohnes mit Trisomie 21, der sein gesamtes Leben in dieser Wohnung verbracht hat. Da die Mutter das Kind zu 70 Prozent betreut, sei es im Interesse des Kindes, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Auch die vom Obergericht angeordnete Grundbuchsperre für den Miteigentumsanteil des Mannes an der Liegenschaft wurde bestätigt. Der Mann hatte offen eingeräumt, seinen Anteil an einen Sohn aus erster Ehe übertragen zu wollen, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten. Das Gericht sah darin eine Gefährdung möglicher güterrechtlicher Ansprüche der Ehefrau, die auf rund 200'000 Franken geschätzt wurden.

Die Unterhaltszahlungen, die der Mann leisten muss, wurden vom Obergericht bereits zugunsten des Mannes reduziert. Für den Kindesunterhalt muss er monatlich rund 3'100 Franken zahlen (davon etwa 2'300 Franken Betreuungsunterhalt), für den ehelichen Unterhalt rund 730 Franken. Die Behauptung des Mannes, sein Einkommen sei vom Obergericht falsch berechnet worden, wies das Bundesgericht zurück. Auch sein Argument, dass die Grundbuchsperre auch die Eigentumsrechte seines Bruders als Miteigentümer der Liegenschaft verletze, wurde nicht berücksichtigt, da er nicht legitimiert sei, die Interessen Dritter geltend zu machen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 5A_480/2025