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2025-11-06
Rasantes Fluchtmanöver: Autofahrer gefährdet Polizisten in Glarus
Ein Autofahrer wurde zu 7,5 Jahren Haft verurteilt, nachdem er mit bis zu 40 km/h auf Polizisten zugerast war. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Glarner Obergerichts vollumfänglich abgewiesen.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Nach einem Einbruchdiebstahl in Glarus versuchte ein Autofahrer im Mai 2022, einer Polizeikontrolle zu entkommen. Statt anzuhalten, beschleunigte der Mann, als er auf eine Polizeisperre mit quer zur Fahrbahn positionierten Patrouillenfahrzeugen zufuhr. Mit einer Geschwindigkeit von 35-40 km/h raste er gezielt auf zwei uniformierte Polizisten zu, die sich vor den Fahrzeugen befanden. Diese konnten sich nur durch schnelles Weglaufen bzw. einen Sprung zur Seite retten. Einer der Beamten gab aus Notwehr mehrere Schüsse auf das Fahrzeug ab. Der Fahrer umfuhr die Sperre über ein Wiesenbord und setzte seine Flucht fort.

Das Glarner Obergericht verurteilte den Fahrer wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und Gewalt gegen Beamte zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe und einer 15-jährigen Landesverweisung. In seiner Beschwerde ans Bundesgericht bestritt der Verurteilte unter anderem, mit der festgestellten Geschwindigkeit gefahren zu sein und die Polizisten vorsätzlich gefährdet zu haben. Er argumentierte zudem, sein Verhalten sei durch die Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen, da die Polizisten auf ihn geschossen hätten.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen. Es hält fest, dass die Sachverhaltsfeststellungen des Obergerichts nicht willkürlich waren. Das Gericht bestätigte, dass der Mann durch sein rücksichtsloses Fahrverhalten eine unmittelbare Lebensgefahr für die Polizisten geschaffen hatte. Die Schussabgaben der Polizisten erfolgten erst, nachdem der Fahrer diese Gefahr bereits geschaffen hatte. Auch die Strafzumessung sei angemessen, da der Fahrer aus egoistischen Gründen gehandelt habe, um einer Verhaftung zu entgehen. Der Verurteilte muss somit die 7,5-jährige Freiheitsstrafe und die 15-jährige Landesverweisung antreten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 6B_959/2024