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2025-11-06
Autofahrerin streift Motorrad und flieht – 400 Franken Busse
Eine Zürcherin hat beim Rückwärtsfahren ein geparktes Motorrad zu Fall gebracht und ist danach weitergefahren. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung wegen fahrlässiger Verkehrsregelverletzung und pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall.
Urteil publiziert am: 2025-11-06

Eine Autofahrerin wurde zu einer Busse von 400 Franken verurteilt, weil sie auf einem Parkplatz in Zürich beim Rückwärtsausparken ein benachbartes Motorrad gestreift und zu Fall gebracht hatte. Statt den Unfall zu melden, versuchte sie zunächst, das umgekippte Motorrad aufzustellen, und fuhr anschliessend weg. Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und meldete ihn. Die Frau bestritt vor Gericht, das Motorrad berührt zu haben, und behauptete, es sei von alleine umgefallen.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Verurteilung durch die Zürcher Gerichte. Es stützte sich dabei hauptsächlich auf die Aussagen des Zeugen, der zwar den genauen Moment der Kollision nicht gesehen hatte, aber beobachten konnte, wie das Motorrad während des Rückwärtsfahrens der Frau umkippte. Die Richter hielten fest, dass keine anderen plausiblen Gründe für das Umfallen des Motorrades vorlagen und der Zeuge keinen Grund hatte, die Autofahrerin zu belasten.

Die Beschwerde der Autofahrerin, dass der Zeuge vor Gericht hätte persönlich befragt werden müssen, wies das Bundesgericht zurück. Eine unmittelbare Befragung sei nicht notwendig gewesen, da die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht in Frage stand und die Verteidigungsrechte der Frau im Vorverfahren gewahrt wurden. Auch ihre Forderung nach einem Augenschein zur Rekonstruktion des Unfalls lehnte das Gericht ab. Fahrlässige Verkehrsregelverletzung und pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall waren damit rechtskräftig festgestellt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil publiziert am: 2025-11-06
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Urteilsnummer: 6B_872/2024