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Schuldner zieht seine Klage vor Bundesgericht zurück

Ein Schuldner aus dem Kanton Freiburg hatte ein Urteil angefochten, zog seinen Fall dann aber selbst zurück. Das Verfahren wurde ohne Kosten abgeschrieben.

Publikationsdatum: 06. November 2026

Ein Schuldner aus dem Kanton Freiburg war mit einem Entscheid des Zivilgerichts des Sensebezirks nicht einverstanden. Das Gericht hatte im Mai 2026 entschieden, dass ein Gläubiger berechtigt ist, eine Forderung gegen ihn durchzusetzen. Der Schuldner legte dagegen beim Kantonsgericht Freiburg Einspruch ein – ohne Erfolg: Das Kantonsgericht trat im August 2026 nicht auf seine Eingabe ein.

Daraufhin wandte sich der Schuldner im September 2026 erneut schriftlich ans Kantonsgericht und brachte seine Unzufriedenheit mit dem Urteil zum Ausdruck. Das Kantonsgericht leitete dieses Schreiben zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weiter, da es als mögliche Beschwerde gewertet wurde.

Das Bundesgericht eröffnete daraufhin ein Verfahren und forderte den Schuldner auf, einen Kostenvorschuss zu bezahlen – eine übliche Voraussetzung, um ein Verfahren vor Bundesgericht zu führen. Der Schuldner reagierte jedoch mit einer klaren Erklärung: Er beabsichtige nicht, beim Bundesgericht Beschwerde zu führen.

Das Bundesgericht schloss das Verfahren daraufhin formell ab. Es wurden weder Gerichtskosten erhoben noch Entschädigungen gesprochen. Der Fall ist damit endgültig erledigt, und der ursprüngliche Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg bleibt bestehen.

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Urteilsnummer: 4A_538/2026

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