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Frau muss Verfahrenskosten zahlen, weil sie Vorschuss nicht bezahlte

Eine Frau wollte gegen einen IV-Entscheid vorgehen, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Gericht trat deshalb auf ihr Anliegen gar nicht erst ein.

Publikationsdatum: 06. November 2026

Eine Frau aus dem Kanton Bern wollte vor Bundesgericht gegen einen Entscheid der IV-Stelle Bern vorgehen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hatte ihre Klage im Mai 2026 abgewiesen, woraufhin sie das Verfahren weiterzog.

Weil Gerichtsverfahren in der Regel einen Kostenvorschuss erfordern, wurde die Frau im August 2026 aufgefordert, 500 Franken zu bezahlen. Gleichzeitig stellte sie ein Gesuch, von diesen Kosten befreit zu werden – etwa weil sie die Mittel nicht aufbringen könne. Dieses Gesuch wurde jedoch abgelehnt.

Da die Frau den Vorschuss auch nach einer zweiten Frist bis Ende September 2026 nicht bezahlte, konnte das Gericht ihr Anliegen inhaltlich gar nicht prüfen. Es trat auf die Eingabe nicht ein – das bedeutet, der Fall wurde ohne inhaltliche Beurteilung abgeschlossen. Zusätzlich wurden der Frau Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.

Der Fall zeigt, dass das Bezahlen eines Kostenvorschusses eine formelle Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren ist. Wer diesen Vorschuss nicht leistet, riskiert, dass das Gericht die eigentliche Streitfrage gar nicht erst beurteilt – unabhängig davon, ob das inhaltliche Anliegen berechtigt gewesen wäre oder nicht.

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Urteilsnummer: 8C_350/2026

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