Ein Mann hatte gegen ein Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Verfahren betraf einen Streit mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) in einer Unfallversicherungssache.
Am 5. September 2026 verstarb der Versicherte, während das Verfahren noch lief. Kurz darauf, am 21. September 2026, teilten seine Erben dem Bundesgericht schriftlich mit, dass sie kein Interesse daran haben, den Rechtsstreit weiterzuführen.
Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und schrieb das Verfahren formell ab. Von der Erhebung von Gerichtskosten wurde abgesehen.