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Angeklagte erhält keinen kostenlosen Anwalt in Bagatell-Diebstahlfall

Eine Frau wollte im Kanton Wallis einen Pflichtverteidiger und beanstandete die Unparteilichkeit der Behörden. Die Richter lehnten ihr Gesuch ab.

Publikationsdatum: 05. November 2026

Einer Frau aus dem Kanton Wallis wird geringfügiger Diebstahl vorgeworfen – ein sogenannter Bagatellfall. Sie verlangte, dass ihr eine amtliche Verteidigung, also ein vom Staat bezahlter Anwalt, beigeordnet wird. Ausserdem warf sie einer Richterin des Bezirksgerichts Brig Befangenheit vor und forderte, das Strafverfahren in einen anderen Kanton zu verlegen.

Das Kantonsgericht Wallis wies alle diese Begehren ab. Es hielt fest, dass die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger bei einem so geringfügigen Vorwurf nicht erfüllt seien und die Frau ihre Interessen im Verfahren selbst ausreichend wahrnehmen könne. Auch für eine Befangenheit der Richterin oder der Strafbehörden des Kantons Wallis sah das Gericht keinerlei Anhaltspunkte.

Dagegen zog die Frau ans Bundesgericht. Ihre Eingaben waren jedoch weitschweifig und teils kaum lesbar. Inhaltlich setzte sie sich nicht mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinander, sondern beschränkte sich auf pauschale und polemische Kritik an den Walliser Strafbehörden. Eine nachgereichte Ergänzung ihrer Eingabe langte zudem nach Ablauf der gesetzlichen Frist ein und konnte daher nicht berücksichtigt werden.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein, weil sie den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht genügte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde ebenfalls abgewiesen, da die Frau ihre finanzielle Bedürftigkeit nicht belegt hatte und ihre Anträge von vornherein aussichtslos waren. Die Gerichtskosten von 800 Franken hat sie selbst zu tragen.

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Urteilsnummer: 7B_1322/2026

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