Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt wollte vor Bundesgericht gegen eine Verfügung der kantonalen Steuerverwaltung vorgehen, die ihnen eine Grundstückgewinnsteuer für das Jahr 2017 auferlegt hatte. Das kantonale Gericht hatte ihre Klage zuvor abgewiesen, worauf das Paar den Fall ans Bundesgericht weiterzog.
Das Bundesgericht forderte das Ehepaar auf, einen Kostenvorschuss von 5000 Franken zu leisten – eine übliche Sicherheit dafür, dass die anfallenden Verfahrenskosten gedeckt sind. Gleichzeitig hatte das Paar beantragt, von dieser Zahlung befreit zu werden, weil es nach eigenen Angaben nicht über die nötigen Mittel verfügte. Das Bundesgericht lehnte dieses Gesuch jedoch ab.
Nachdem das Ehepaar auch eine Frist für eine Neubeurteilung des Gesuchs nicht nutzte, räumte das Gericht eine letzte Nachfrist bis zum 5. Oktober 2026 ein, um den Vorschuss zu bezahlen. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren andernfalls nicht weitergeführt werden könne. Das Ehepaar zahlte auch innerhalb dieser Nachfrist nicht.
Da der Kostenvorschuss ausblieb, trat das Bundesgericht auf die Klage gar nicht erst ein. Das Ehepaar muss zudem Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Über die eigentliche Frage – ob die Grundstückgewinnsteuer korrekt berechnet wurde – hat das Bundesgericht damit inhaltlich nicht entschieden.