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Restaurantbetreiberin bleibt wegen Hygienemängeln und illegalem Arbeitseinsatz verurteilt

Eine Restaurantbetreiberin aus der Waadt wurde wegen Hygienemängeln und illegalem Arbeitseinsatz gebüsst. Ihre Einwände wurden nicht zugelassen.

Publikationsdatum: 04. November 2026

Eine Frau, die ein Restaurant im Kanton Waadt betreibt, wurde von der kantonalen Berufungsinstanz wegen zweier Vergehen verurteilt: Sie hatte einen Ausländer ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und wiederholt gegen die Lebensmittelhygienevorschriften verstossen. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie eine Busse von 8'000 Franken. Die Verfahrenskosten von 1'200 Franken wurden ihr ebenfalls auferlegt.

Beim Vorwurf des illegalen Arbeitseinsatzes hatte die Restaurantbetreiberin geltend gemacht, ein ihr unbekannter Mann sei zufällig ins Restaurant gekommen, habe vom Koch gratis ein Essen erhalten und habe danach aus Dankbarkeit – gemäss chinesischer Tradition – das Geschirr abgewaschen. Genau in diesem Moment habe eine Kontrolle stattgefunden. Die Berufungsinstanz hielt diese Erklärung für höchst unglaubwürdig und bestätigte die Verurteilung. Auch vor dem höchsten Gericht der Schweiz wiederholte die Betreiberin lediglich dieselben Argumente, ohne aufzuzeigen, inwiefern das kantonale Gericht das Recht verletzt haben soll.

Bezüglich der Hygienemängel stützte sich die Verurteilung auf eine Kontrolle vom 3. Juni 2025, bei der unter anderem abgelaufene Lebensmittel, ungenügend geschützte Waren und mangelhaft gereinigte Bereiche festgestellt worden waren. Frühere Inspektionsberichte aus den Jahren 2019, 2022 und 2023 wurden nicht als Grundlage der Bestrafung herangezogen, sondern lediglich als Beleg dafür, dass die Betreiberin die Risiken kannte und es sich nicht um einen Einzelfall handelte. Den Einwand, sie sei für dieselben Vorfälle doppelt bestraft worden, liess das Gericht nicht gelten.

Das höchste Gericht trat auf die Beschwerde der Restaurantbetreiberin nicht ein, da ihre Eingabe den formellen Anforderungen nicht genügte: Sie setzte sich nicht hinreichend mit den Erwägungen des kantonalen Urteils auseinander und beschränkte sich weitgehend darauf, ihre bereits bekannten Standpunkte zu wiederholen. Auf eine Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.

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Urteilsnummer: 6B_641/2026

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