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Anwohner dürfen Mobilfunkantenne in Kreuzlingen nicht verhindern

Vier Anwohner wehrten sich gegen den Austausch von Mobilfunkantennen auf einem Hausdach in Kreuzlingen. Die Richter bestätigten die Baubewilligung für Salt Mobile.

Publikationsdatum: 04. November 2026

Salt Mobile reichte 2019 ein Baugesuch ein, um bestehende Antennen auf dem Dach eines Wohn- und Geschäftshauses in Kreuzlingen zu ersetzen. Die neuen Panels sollten in den Frequenzbereichen 700 bis 2600 Megahertz senden. Vier Anwohner, die in der Nähe des Standorts wohnen, wehrten sich von Anfang an gegen das Vorhaben – zunächst mit einer Einsprache bei der Gemeinde, dann mit weiteren Rechtsmitteln auf kantonaler Ebene.

Die Anwohner machten geltend, die Strahlenbelastung in den umliegenden Wohnungen werde die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Sie zweifelten unter anderem daran, ob die Decke zwischen dem obersten Stockwerk und dem Estrich tatsächlich aus Stahlbeton bestehe und damit die Strahlung ausreichend abschirme. Ausserdem kritisierten sie, dass nach dem Antennenumbau keine Kontrollmessungen vor Ort angeordnet worden seien, obwohl die berechneten Strahlungswerte nahe an den zulässigen Grenzwert heranreichten. Zudem verlangten sie Einsicht in die originalen Antennendiagramme der Hersteller.

Die Richter wiesen all diese Einwände ab. Zur Frage der Betondecke hielten sie fest, dass frühere Messungen im Gebäude eine weit geringere Strahlung ergeben hatten als berechnet – ein deutliches Zeichen für eine starke Abschirmwirkung. Beim Verzicht auf Kontrollmessungen anerkannten sie, dass die zuständige Behörde in begründeten Fällen davon absehen darf, was hier zulässig gewesen sei. Den Anspruch auf Einsicht in Herstellerantennendiagramme lehnten die Richter ebenfalls ab: Das Akteneinsichtsrecht decke solche Unterlagen grundsätzlich nicht ab, und die eingereichten Diagramme seien vom kantonalen Umweltamt bereits sorgfältig geprüft worden.

Die vier Anwohner müssen die Gerichtskosten von 4000 Franken gemeinsam tragen und Salt Mobile für das Verfahren mit weiteren 4000 Franken entschädigen. Die Baubewilligung für den Antennenumbau in Kreuzlingen ist damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 1C_653/2024

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