Eine Partei hatte beim Bundespatentgericht ein Verfahren wegen vorsorglicher Massnahmen eingeleitet. Das Bundespatentgericht fällte am 17. Juli 2026 ein Urteil, gegen das die klagende Partei im August 2026 beim Bundesgericht Einspruch erhob.
Noch bevor das Bundesgericht über den Fall entscheiden konnte, einigten sich die Parteien aussergerichtlich. Mitte Oktober 2026 informierte die klagende Partei das Gericht darüber, dass eine vertrauliche Einigung erzielt worden sei, die den Streit abschliessend regle. Kurz darauf bestätigten auch die Gegenparteien schriftlich, dass man sich gütlich geeinigt habe.
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst trägt und keine Partei der anderen eine Entschädigung zahlen muss. Die Gerichtskosten sollte jeweils diejenige Partei übernehmen, die das entsprechende Verfahren angestossen hatte. Da die klagende Partei das Bundesgerichtsverfahren eingeleitet hatte, wurden ihr die Gerichtskosten von 800 Franken auferlegt.
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin als erledigt ab. Da sich die Parteien geeinigt hatten, bestand kein Interesse mehr an einem gerichtlichen Entscheid. Der geleistete Kostenvorschuss wird der klagenden Partei entsprechend der Vereinbarung angerechnet.